In der UNO Menschenrechtserklärung von 1948 ist das Menschenrecht auf Nahrung noch nicht explizit erwähnt. Trotzdem hat die UNO mit dem Welternährungsprogramm und der Agrarorganisation FAO in der Zwischenzeit zwei Agenturen, die sich um die Nahrungsmittelsicherheit und den Kampf gegen den Hunger bemühen. Bei der Millenniumskonferenz wurden 8 Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) beschlossen, mit denen die Situation von hunderten Millionen Menschen grundlegend verbessert werden soll. Im MDG 1 ist definiert, dass bis zum Jahr 2015 die Zahl der Hungernden halbiert werden soll.
Durch die aktuelle Nahrungsmittelkrise ist die Diskussion um das Menschenrecht auf Nahrung neu entbrannt.